Rechtsanwaltskanzlei Klaus Wildmoser









 

Rechtsanwalt Wildmoser ist beim Amtsgericht Rosenheim und beim
Landgericht Traunstein zugelassen. Die Bezeichnung Rechtsanwalt
wurde ihm vom Freistaat Bayern mit Wirkung für die Bundesrepublik
Deutschland verliehen.

Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk
München, die als Aufsichtsbehörde fungiert.

Für Rechtsanwälte gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
  • Bundesrechtsanwaltsordnung
  • Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
  • Berufsordnung der Rechtsanwälte
  • Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
  • Fachanwaltsordnung