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Rechtsanwalt Wildmoser ist beim Amtsgericht Rosenheim und beim Landgericht Traunstein zugelassen. Die Bezeichnung Rechtsanwalt wurde ihm vom Freistaat Bayern mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, die als Aufsichtsbehörde fungiert.
Für Rechtsanwälte gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung
- Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
- Berufsordnung der Rechtsanwälte
- Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
- Fachanwaltsordnung
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Rechtsgebiete
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Gewerblicher Rechtsschutz

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Urheberrecht

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EDV-Recht

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Internetrecht

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RA Klaus Wildmoser
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